Die Deutsche Fahne

DIE BEDEUTUNG DER DEUTSCHEN FLAGGE

Flag-Germany Erstmals im Jahre 1832 tauchte die schwarz-rot-goldene Fahne auf dem Hambacher Fest auf, wo sie als Symbol für das Streben der jungen Generation nach Freiheit und deutscher Einheit verwendet wurde. Danach tauchte die Trikolore in der Revolution von 1918 bei den Verteidigern der ersten deutschen Republik wieder auf.

Allerdings gibt es keinen direkten Hinweis auf die Entstehung, jedoch wird die folgende Erklärung am meisten zitiert.

Bereits vor dem Hambacher Fest trugen die Mitglieder des Lützow´sche Freikorps aus den Befreiungskriegen 1813 / 1814 eine Uniform, die einen roten Vorstoß an den schwarzen Aufschlägen, an Kragen und Achselstücken sowie an der vorderen Kante des Waffenrockes hatte. Zu den Verzierungen der Uniformen gehörte Zierrat aus Gold und Silber. Die erste Fahne der Jenaer Burschenschaften im Jahre 1816 stellte sich als waagerechter Trikolore dar, die Rot-Schwarz-Rot war und einen goldenen Eichenzweig aufgestickt hatte.

Hiernach übernahmen auch andere Burschenschaften die Farben der Jenaer, jedoch wurde auf dem Wartburgfest von 1817 beschlossen, das allein die Farben Schwarz-Weiß des preußischen Reiches als Nationalfarben gelten könnten.

In den Jahren 1830 – 1848 trugen viele Burschenschaften weiterhin die Farben Schwarz-Rot-Gold und viele berühmte Dichter priesen diese als die „deutschen Farben“ an. In der Märzrevolution im Jahre 1848 wurde diese Fahne dann zum Zeichen für den Kampf um nationale Einheit und bürgerliche Freiheit. Hiernach bestätigte die Bundesversammlung am 09.März 1848 diese Fahne als offizielle Farben des Deutschen Bundes und wurde dann am 23. März 1848 zum ersten Mal in Frankfurt gehisst. In den darauf folgenden Unruhen verschwand die Fahne wieder im Hintergrund und tauchte dann wieder in der Weimarer Republik auf. Hier wurde sie als Reichsfahne mit den Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold aufgenommen.

Nachdem die Schwarz-Rot-Goldene Fahne im Dritten Reich verdrängt wurde, nahm der Parlamentarische Rat in der Tagung des Grundgesetzes 1948 / 1949 die Farben wieder auf und bestätigte diese als Fahne mit der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949.

Quellenachweis : http://www.bundestag.de/blickpunkt/105_Unter_der_Kuppel/0409014.html